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Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr
Kerngeschäft konzentrieren können
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr
Kerngeschäft konzentrieren können
Bildquelle: Pixabay
Wer zahlt bei Sturm, Starkregen und Hagel?
Sturm, Starkregen, Hagel und kräftige Herbstgewitter gehören mittlerweile zum Jahreszeitenbild. Und wenn das Wetter umschlägt, kann es schnell teuer werden.
Ein beschädigtes Dach, Wasser im Keller oder ein vom Hagel beschädigtes Auto sind keine Seltenheit.
Nicht jedes Unwetter ist automatisch über dieselbe Versicherung abgedeckt. Entscheidend ist, was beschädigt wurde und wodurch der Schaden entstanden ist.
Schäden am Gebäude:
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden |
Schäden am Hausrat:
|
Schäden am Auto:
Auch das eigene Fahrzeug kann bei einem Unwetter schnell beschädigt werden. Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung können über die Teilkasko bzw. Vollkasko abgesichert sein. Wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, erhält Schäden am eigenen Fahrzeug durch solche Ereignisse grundsätzlich nicht ersetzt. |
Besonders wichtig:
Für Starkregenschäden muss man nicht direkt an einem Fluss oder in einem bekannten Hochwassergebiet wohnen. Großen Regenmengen innerhalb kurzer Zeit können die Kanalisation überlasten. Wasser kann dann beispielsweise über Kellerfenster, Lichtschächte, Türen oder durch Rückstau ins Gebäude gelangen.
Herbst-Check: Mit wenigen Maßnahmen Schäden vermeiden
– Dach kontrollieren: Sind Dachziegel, Dachflächen und mögliche Schwachstellen in Ordnung?
– Regenrinnen und Fallrohre reinigen: Laub und Schmutz können den Wasserabfluss behindern.
– Lichtschächte und Kellerabgänge freihalten: So kann Regenwasser besser ablaufen
– Rückstausicherung prüfen: Eine wichtige Schutzmaßnahme für Kerllerräume
– Außenbereiche sicher: Gartenmöbel, Pflanzkübel etc. können bei Sturm zur Gefahr werden
– Wertgegenstände schützen: Empfindliche Gegenstände sollten nicht direkt auf dem Kellerboden stehen
– Leerstand melden:
Steht eine Immobilien länger leer, sollte geprüft werden, ob diese dem Versicherer mitgeteilt werden muss
Was tun, wenn doch etwas passiert?
– Fotos und Videos machen
– Schaden dokumentieren
– Weitere Schäden verhinder
– Beschädigte Gegenstände nicht vorschnell entsorgen
– Versicherung zeitnah informieren
– Rechnungen und Belege aufbewahren
Bei größeren Schäden sollte man möglichst nicht eigenständig umfangreiche Reparaturen beauftragen, bevor mit dem Versicherer geklärt wurde, wie weiter vorzugehen ist.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Versicherungsschutz zu Ihrer aktuellen Situation passt?
Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz gerne gemeinsam mit Ihnen und zeigen Ihnen, wo möglicherweise Lücken bestehen.
„Versicherung auf höchstem Niveau“ Ihre Zufriedenheit ist
unser höchster Anspruch
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit.
info@versicherung-bgl.de
Bahnhofplatz 4
83471 Berchtesgaden
Deutschland
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
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